Sudoku in Printmedien

Eine aufgeschlagene Zeitung mit einem abgedruckten SudokuZeitung

Ein Sudoku in der Zeitung, im Vereinsblatt, in der Schülerzeitung, im Gemeindebrief oder in der Firmenmitteilung? Gern — der Abdruck ist kostenlos, auch bei hoher Auflage.

Nötig ist dafür nur eine kurze Registrierung: Die Freigabe kommt sofort, ohne Wartezeit und ohne Rückfrage. Danach steht ein persönlicher Bereich bereit: Druckvorlagen, fertige Textbausteine, ein Abo mit automatischer Lieferung, die Ablage für Belegexemplare, die Seite für die Leser hinter dem gedruckten Kurzlink — und die Auswahl des Quellenverweises.

So läuft es ab

Schritt 1Publikation eintragen

Name, Art und ungefähre Auflage, dazu eine Kontaktadresse in der Redaktion. Das dauert keine Minute.

Schritt 2Freigabe kommt sofort

Die Bestätigung per E-Mail enthält die Referenznummer, die fertige Quellenverweis-Zeile und den persönlichen Link in den Redaktionsbereich.

Schritt 3Redaktionsbereich nutzen

Hinter dem Link liegen Druckvorlagen, fertige Textbausteine, ein Abo mit automatischer Lieferung, die Ablage für Belegexemplare, die Seite für die Leser hinter dem gedruckten Kurzlink — und die Auswahl des Quellenverweises, die sich dort jederzeit auf eine andere Formulierung umstellen lässt. Der Link bleibt dauerhaft gültig — am besten gleich im Browser speichern.

Was die Freigabe abdeckt

  • Alle Rätselarten, die hier angeboten werden — klassische 9×9-Sudoku genauso wie Samurai, Kinder-Sudoku und die weiteren Varianten. Kommt eine neue dazu, ist sie automatisch mit erfasst.
  • Die angemeldete Publikation, gedruckt und in ihrer digitalen Ausgabe (ePaper oder PDF).
  • Kostenlos, unbefristet und ohne Auflagengrenze — die Freigabe gilt bis auf Widerruf, und ein Widerruf wirkt nur für künftige Ausgaben.
  • Nicht abgedeckt ist das Einbinden als interaktives Web-Spiel. Dafür gibt es Sudoku für die eigene Webseite.

Der vollständige Text steht in der Sudoku-Printlizenz 1.0. Genau diese Fassung wird bei der Registrierung festgehalten, damit auch Jahre später belegbar ist, worauf sich die Freigabe stützt.

Abdruck freigeben lassen

Publikation

Kontakt in der Redaktion

Quellenverweis

Diese Zeile gehört in die Nähe des Rätsels. Die Formulierung ist frei wählbar — alle Fassungen sagen dasselbe:

  • Platz: direkt unter, neben oder über dem Rätsel — so, dass der Bezug erkennbar bleibt.
  • Schriftgröße und Schriftart sind frei wählbar, der Wortlaut nicht.
  • In der digitalen Ausgabe gehört dieselbe Zeile mit dazu.
  • Die gewählte Zeile steht später jederzeit im Redaktionsbereich bereit — und lässt sich dort auch auf eine andere Formulierung umstellen.

 Manche Redaktionen möchten genannt werden, andere ausdrücklich nicht — deshalb ist dieses Häkchen freiwillig und standardmäßig leer.Mit Häkchen ist die Erlaubnis erteilt, den Namen der Publikation als Beispiel dafür zu nennen, dass die Rätsel im Print eingesetzt werden — gegenüber anderen Redaktionen, die nachfragen, und in einer öffentlichen Liste.Diese Liste steht weiter unten auf dieser Seite. Die Erlaubnis wird nicht zwingend sofort genutzt — der Name erscheint nur dort, wo es passt.Genannt wird ausschließlich der Name der Publikation. Nicht genannt werden Kontaktdaten, Auflage, Erscheinungsweise oder einzelne Ausgaben.Die Zustimmung ist jederzeit widerrufbar: im persönlichen Redaktionsbereich unter „Lizenz & Quellenverweis“, mit demselben Häkchen und ohne Angabe eines Grundes.

Der Quellenverweis ist der einzige Gegenwert. Der Abdruck kostet nichts; dafür gehört diese Zeile unverändert in die Nähe des Rätsels. Wird sie gekürzt, verändert oder weggelassen, verliert die Freigabe ihre Grundlage.

Der erste Schritt ist dann immer eine kurze Nachfrage — damit klärt sich praktisch jeder Fall, denn meist steckt ein Versehen im Umbruch dahinter. Bleibt es dabei, kann die Freigabe widerrufen werden; je nach Sachlage bleiben darüber hinaus auch rechtliche Schritte vorbehalten.

Der Hinweis steht hier der Klarheit halber: Gedacht ist die Freigabe als unkomplizierte Sache — und genau so soll sie bleiben.

Gespeichert werden die Angaben zur Publikation, Name und E-Mail des Kontakts sowie die IP-Adresse als nicht umkehrbarer Hashwert. Die Freigabe erfolgt sofort und gilt bis auf Widerruf.

Häufige Fragen

Was kostet der Abdruck?

Nichts — unabhängig von der Auflage. Der einzige Gegenwert ist der Quellenverweis in der Nähe des Rätsels.

Welche Rätsel dürfen abgedruckt werden?

Alle, die auf dieser Seite angeboten werden. Die Lizenz nennt bewusst keine Liste, sondern „die jeweils angebotenen Rätselarten“ — kommt eine neue Variante dazu, gilt die bestehende Freigabe auch für sie.

Gibt es eine Auflagengrenze?

Nein. Die Auflage wird nur erfragt, um die Nutzung einschätzen zu können — sie ist keine Bedingung und kostet nichts.

Gilt die Freigabe auch für das ePaper?

Ja, für die digitale Ausgabe derselben Publikation. Nicht abgedeckt ist ein interaktives Web-Spiel auf der eigenen Seite — das läuft über Sudoku für die eigene Webseite.

Dürfen die Lösungen mit abgedruckt werden?

Ja. Die Lösung gehört zum Rätsel und darf in derselben oder in einer späteren Ausgabe erscheinen — ganz wie es zur Rubrik passt.

In welchem Format und in welcher Spaltenbreite kommen die Vorlagen?

Als PDF in Vektorqualität: Das Rätsel lässt sich damit ohne Qualitätsverlust auf jede Spaltenbreite skalieren. Schwierigkeitsgrad und Anzahl der Rätsel je Seite wählst du beim Erzeugen aus.

Muss ein Belegexemplar geschickt werden?

Zum Abdruck gehört üblicherweise ein Belegexemplar: Ein Beleg aus einer Ausgabe mit abgedrucktem Rätsel genügt — ein Scan oder ein PDF der betreffenden Seite lässt sich im Redaktionsbereich hinterlegen.

Lässt sich die Formulierung des Quellenverweises später noch ändern?

Ja, jederzeit. Im Redaktionsbereich steht unter „Lizenz & Quellenverweis“ dieselbe Auswahl wie im Formular; die neue Formulierung gilt ab der nächsten Ausgabe. Bereits erschienene Ausgaben bleiben mit der bisherigen Zeile richtig — es muss nichts nachgedruckt oder berichtigt werden. Frei ist dabei die Formulierung, nicht der Inhalt: Alle angebotenen Fassungen nennen dieselben Adressen.

Der persönliche Link in den Redaktionsbereich ist weg — was nun?

Kein Problem, und eine zweite Registrierung ist dafür nicht nötig — sie würde nur eine zweite Freigabe für dieselbe Publikation anlegen. Eine kurze Nachricht über das Kontaktformular genügt, am besten mit der Referenznummer aus der Bestätigungsmail (Format PM-XXXXX): Der Zugang wird dann neu an dieselbe Adresse geschickt, die bei der Freigabe hinterlegt ist. Der bisherige Link verliert damit seine Gültigkeit, alles andere bleibt unverändert — Belege, Abo und der gedruckte Kurzlink.

Ich habe früher schon einmal eine Zustimmung bekommen — gilt die noch?

Ja. Früher einzeln erteilte Zustimmungen gelten unverändert weiter, es muss nichts nachgeholt und nichts geändert werden. Die Einzelheiten stehen in der Lizenz unter „Bereits erteilte Zustimmungen“.

Sudoku auf einer Webseite statt im Heft

Für die eigene Webseite gibt es ein fertiges, spielbares Sudoku zum Einbinden — siehe Sudoku für die eigene Webseite und die Übersicht Sudoku anbieten. Dafür ist keine Print-Freigabe nötig, es gelten eigene Bedingungen.

Ein Sonderfall?

Eine Einmalpublikation, ein ungewöhnliches Format, eine Frage, die das Formular nicht abdeckt? Dann geht es über das Kontaktformular — eine Antwort kommt so bald wie möglich.

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