Sudoku-Printlizenz 1.0

Diese Lizenz regelt den kostenlosen Abdruck der hier angebotenen Sudoku-Rätsel in Printmedien. Sie gilt für jede Freigabe, die über das Formular auf der Seite Sudoku in Printmedien registriert wurde. Welche Fassung für eine Freigabe maßgeblich ist, wird im Datensatz festgehalten.

1. Umfang

  • Der Abdruck ist kostenlos, einfach (nicht ausschließlich) und nicht übertragbar.
  • Er gilt für die registrierte Publikation einschließlich ihrer digitalen Ausgabe (ePaper, PDF), nicht für weitere Titel desselben Hauses.
  • Erfasst sind die jeweils angebotenen Rätselarten. Eine Aufzählung enthält dieser Text bewusst nicht: Neue Arten sollen ohne neue Lizenzfassung mit erfasst sein.
  • Die Anzahl der Ausgaben und die Höhe der Auflage sind nicht begrenzt.
  • Nicht erfasst ist die Nutzung als interaktives Web-Spiel oder als App sowie die Weitergabe der Vorlagen an Dritte. Für Webseiten gilt Sudoku für die eigene Webseite.

2. Quellenverweis

In der Nähe jedes abgedruckten Rätsels steht der Quellenverweis, unverändert im Wortlaut. Welche Formulierung gilt, wird bei der Anmeldung gewählt und mit der Freigabe festgehalten; vorausgewählt ist diese:

Online-Rätsel: sudoku-drucken.de · Rätselbücher: raetsel-buch.com

Schriftart, Schriftgröße und Platzierung sind frei, solange der Bezug zum Rätsel erkennbar bleibt. In der digitalen Ausgabe gehört dieselbe Zeile mit dazu. Die gewählte Fassung steht jederzeit im persönlichen Redaktionsbereich.

Der Quellenverweis ist der einzige Gegenwert. Der Abdruck kostet nichts; dafür gehört diese Zeile unverändert in die Nähe des Rätsels. Wird sie gekürzt, verändert oder weggelassen, verliert die Freigabe ihre Grundlage.

Der erste Schritt ist dann immer eine kurze Nachfrage — damit klärt sich praktisch jeder Fall, denn meist steckt ein Versehen im Umbruch dahinter. Bleibt es dabei, kann die Freigabe widerrufen werden; je nach Sachlage bleiben darüber hinaus auch rechtliche Schritte vorbehalten.

Der Hinweis steht hier der Klarheit halber: Gedacht ist die Freigabe als unkomplizierte Sache — und genau so soll sie bleiben.

3. Belegexemplar

Zum Abdruck gehört üblicherweise ein Belegexemplar: Ein Beleg aus einer Ausgabe mit abgedrucktem Rätsel genügt — ein Scan oder ein PDF der betreffenden Seite lässt sich im Redaktionsbereich hinterlegen.

Belege werden dauerhaft als Nachweis der Nutzung aufbewahrt und nicht veröffentlicht. Sie sind eine Bitte, keine Bedingung: Die Freigabe hängt nicht daran.

4. Laufzeit und Widerruf

Die Freigabe wird auf unbestimmte Zeit erteilt und gilt bis auf Widerruf. Ein Widerruf wirkt nur für künftige Ausgaben — bereits erschienene Ausgaben und solche, die sich bereits im Druck befinden, bleiben davon unberührt. Es muss dann nichts zurückgerufen oder berichtigt werden.

Auch die Redaktion kann die Freigabe jederzeit beenden lassen; eine kurze Nachricht genügt. Bereits gedruckte Kurzlinks bleiben in jedem Fall erreichbar, damit die Leserschaft nicht ins Leere läuft.

5. Bereits erteilte Zustimmungen

Vor Einführung dieser Lizenz wurde der Abdruck einzeln auf Anfrage zugestimmt. Diese Zustimmungen gelten unverändert weiter — für die Publikation, für die sie erteilt wurden, ohne zeitliche Begrenzung und ohne dass etwas nachgeholt werden muss. Die neuen Bedingungen gelten für Freigaben, die ab sofort über das Formular registriert werden.

Damit nachlesbar bleibt, worauf sich eine alte Zusage stützt, hier die damaligen Bedingungen im Wortlaut:

  1. Vor dem Abdruck über das Kontaktformular um Zustimmung bitten, mit Angabe der Art des Printmediums und der Auflage.
  2. In der Nähe des Sudoku einen Quellenverweis mit Angabe der URL www.raetsel-buch.com oder wahlweise gratis.raetsel-buch.com abdrucken.
  3. Nach der ersten Auflage ein kostenloses Belegexemplar in elektronischer Form zusenden.
  • Der alte Quellenverweis darf weiter gedruckt werden. Ein Wechsel auf die heutige Zeile ist willkommen, aber nicht erforderlich — empfohlen ist er nur deshalb, weil diese Zeile dauerhaft gepflegt wird.
  • Eine Registrierung über das Formular ist freiwillig und ändert nichts an einer bestehenden Zusage. Sie lohnt sich trotzdem: Sie bringt den persönlichen Redaktionsbereich mit Druckvorlagen und der Ablage für Belegexemplare.

6. Datenschutz

  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — die Verarbeitung dient der Erfüllung dieses Lizenzverhältnisses.
  • Gespeichert werden: Angaben zur Publikation (Name, Art, Auflage, Erscheinungsweise, Webseite), Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, die gewählte Quellenverweis-Zeile sowie die IP-Adresse als nicht umkehrbarer Hashwert (Missbrauchsschutz).
  • Aufbewahrung: der Lizenzdatensatz für die Dauer der Freigabe und drei Jahre darüber hinaus, der IP-Hash sechs Monate. Belegexemplare werden dauerhaft aufbewahrt, weil sie der Nachweis der tatsächlichen Nutzung sind.
  • Statistik: Aufrufe von Kurzlinks werden nur als Tagessummen gezählt, ohne Personenbezug.
  • Löschung: Auf Anfrage werden die Kontaktdaten gelöscht bzw. anonymisiert. Belegexemplare und der Name der Publikation bleiben als Nachweis erhalten.
  • Es ist kein Drittdienst beteiligt; die Dateien liegen auf dem eigenen Server.

Alles Weitere, insbesondere die Rechte der betroffenen Personen, steht in der Datenschutzerklärung im Abschnitt „Print-Lizenzen und Belegexemplare“.

7. Änderungen dieser Lizenz

Diese Lizenz ist versioniert. Wird sie geändert, erscheint sie unter einer neuen Fassungsnummer; für eine bestehende Freigabe bleibt die Fassung maßgeblich, die bei ihrer Registrierung festgehalten wurde. Bei Fragen zum Umfang genügt eine Nachricht über das Kontaktformular.

Fassung 1.0 · Stand: Juli 2026

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